Empfohlenes Mindestalter:
- 18 Jahre
Behandlungen ab 16 Jahren:
In unserer Praxis sind ästhetische Behandlungen ab 16 Jahren möglich.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen:
- Eine Behandlung kann nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteils erfolgen.
- Sowohl der/die Minderjährige als auch der/die Erziehungsberechtigte müssen sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis ausweisen.
- Schriftliche Einverständniserklärungen („Mutti-Zettel“) werden nicht akzeptiert.
- Die persönliche Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich.
Das unberechtigte Ausgeben als Erziehungsberechtigte*r ist eine strafbare Handlung und wird im Zweifelsfall den zuständigen Behörden gemeldet.
Diese Vorgaben dienen Ihrem Schutz sowie der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Wichtiger Hinweis:
Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten behandelt werden.
Bei Nichterscheinen oder fehlender Begleitung wird der volle Betrag der geplanten Behandlung berechnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!